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(AGB) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Version 3.0

Stand: 24.08.2026

AUFBAU DIESER AGB

Diese AGB sind in drei Teile gegliedert. Teil A regelt die Eigenleistungen der Intra.ID eG (Hardware, KI-Agenten/ENA, Akademie, Zertifizierung), bei denen Intra.ID selbst Vertragspartner ist. Teil B regelt den KI-Agenten-Marktplatz, auf dem selbständige Creator eigene KI-Agenten an Endkunden vertreiben und Intra.ID lediglich Vermittlungs- und Infrastrukturleistungen erbringt. Teil C enthält die für beide Bereiche geltenden gemeinsamen Bestimmungen (u. a. EU AI Act/DSGVO, Urheberrecht, Datenschutz, Recht und Gerichtsstand).

Inhaltsverzeichnis

Gemeinsame Grundlagen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Kundenbegriff

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Leistungsüberblick und genossenschaftliche Mitgliedschaft

Teil A — Eigenleistungen der Intra.ID eG

§ A1 Vertragsschluss (interner Vertrieb)

§ A2 Preise und Zahlung

§ A3 Lieferung, Leistungserbringung und Mitwirkung

§ A4 Hardware-Produkte

§ A5 KI-Agenten und ENA (Eigenprodukte)

§ A6 Akademie

§ A7 Zertifizierung

§ A8 Widerrufsrecht für Verbraucher

§ A9 Gewährleistung und Haftung

Teil B — KI-Agenten-Marktplatz

§ B1 Rolle von Intra.ID und Vertragsbeziehung

§ B2 Haftung und Verantwortlichkeiten im Marktplatz

§ B3 „KI-Agenten Marktplatz Pro“ und Infrastruktur-Nutzungsvertrag

§ B4 Plattform-Infrastruktur und Abgrenzung

§ B5 Zahlungsabwicklung (Stripe Connect)

§ B6 Gebühren und Provisionen

§ B7 Rückerstattung, Fristen und Verjährung

§ B8 Updates, Wartung und Anpassungen

§ B9 Informationspflichten der Creator (Pre-Order)

§ B10 DSA, P2B, Gleichbehandlung und Verifizierung

§ B11 Ausschluss von Hochrisiko-KI

§ B12 Kündigung, Sperrung und Widerruf im Marktplatz

Teil C — Gemeinsame Schlussbestimmungen

§ C1 EU AI Act, DSGVO, Nutzungsregeln und menschliche Aufsicht

§ C2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

§ C3 Datenschutz

§ C4 Recht, Gerichtsstand und Sprache

§ C5 Schlussbestimmungen

§ C6 Impressum und DSA-Kontaktstellen

Anhang A: Muster-Widerrufsformular (Teil A)

TEIL Gemeinsame Grundlagen

Gelten für Teil A und Teil B gleichermaßen.


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Kundenbegriff

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Intra.ID eG, Lindenstraße 4a, 77791 Berghaupten (nachfolgend „Intra.ID“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“).

1.2 Kundenbegriff

Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Besondere verbraucherschützende Regelungen finden sich insbesondere in § A8 (Widerrufsrecht), § A9.2 (Mängelanzeige) und § A9.3 (Verjährungsfristen) dieser AGB und sind dort entsprechend gekennzeichnet.

1.3 Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zugestimmt haben. Diese Zustimmung kann per E-Mail oder auf anderem elektronischen Wege erfolgen.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt, gelten folgende Begriffsbestimmungen:

KI-Agent: Ein softwarebasiertes System, das unter Einsatz von Verfahren der künstlichen Intelligenz (insbesondere Large Language Models) eigenständig Aufgaben ausführt, Inhalte generiert oder Entscheidungen vorbereitet. KI-Agenten werden über die Plattform von Intra.ID bereitgestellt oder über den KI-Agenten-Marktplatz vertrieben.

ENA – Enterprise Network Agents: Von Intra.ID selbst entwickelte und angebotene KI-Agenten (Eigenprodukte), die über den internen Vertrieb der Intra.ID vertrieben werden (Teil A).

Creator: Ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der eigene KI-Agenten über den KI-Agenten-Marktplatz (Teil B) anbietet und vertreibt. Creator handeln als selbständige Anbieter (Drittanbieter) und sind alleinige Vertragspartner des Endkunden hinsichtlich ihrer Produkte.

Endkunde: Ein Kunde, der einen KI-Agenten eines Creators über den KI-Agenten-Marktplatz erwirbt oder nutzt.

KI-Agenten Marktplatz Pro: Das von Creatorn über den Zahlungsdienstleister Stripe gebuchte, monatlich abzurechnende Produkt, das den Creator berechtigt, eigene KI-Agenten über den CommandAgent auf der Plattform-Infrastruktur von Intra.ID zu betreiben und zu vertreiben. Die Buchung erfolgt über Stripe Connect und ist mit dem eigenen Stripe-Konto des Creators verknüpft (vgl. § B3).

Plattform-Infrastruktur: Die von Intra.ID betriebene technische Vernetzungsschicht gemäß § B4.1.

Instruktion: Die vom Creator erstellte Konfiguration eines KI-Agenten, bestehend aus Systemprompts, Parametern und Verhaltensregeln.

Output: Jedes durch einen KI-Agenten erzeugte Ergebnis, einschließlich Texte, Daten, Empfehlungen und Handlungsvorschläge.

Application Fee: Die durch Stripe Connect technisch automatisierte Einbehaltung eines prozentualen Anteils vom Creator-Umsatz zugunsten von Intra.ID als Vermittlungsprovision gemäß § B6. Die Application Fee wird unmittelbar bei erfolgreicher Zahlungsabwicklung vom Creator-Stripe-Konto an Intra.ID überwiesen.

Zahlungslink: Eine von Stripe generierte URL, über die der Endkunde die Zahlung an das Stripe-Konto des Creators vornimmt. Zahlungslinks sind URL-basiert und können vom Creator auf beliebigen Websites und Kanälen eingesetzt werden (vgl. § B5.7).

Infrastruktur-Nutzungsvertrag: Der zwischen Intra.ID und dem Creator bestehende eigenständige Vertrag über das Hosting und den Betrieb des vom Creator erstellten KI-Agenten auf der Plattform-Infrastruktur von Intra.ID (vgl. § B3).

§ 3 Leistungsüberblick und genossenschaftliche Mitgliedschaft

3.1 Leistungsspektrum

Intra.ID bietet folgende Leistungen an:

Eigenleistungen (Teil A)

  • Hardware-Produkte: Linux-Notebooks (ID.Book), Linux-Server (ID.Secure Server), Backup-Server (ID.Backup Server) sowie Linux-Server mit integrierten KI-Agenten (ID.KI-Secure Server);

  • Digitale Produkte und Lizenzen: Backup-Systeme (ID.Backup Software) sowie eigene KI-Agenten (ENA – Enterprise Network Agents);

  • Teilnahme an zertifizierten Workshops der Akademie;

  • Zertifizierung von KI-Agenten nach EU AI Act.

Marktplatzleistungen (Teil B)

  • Bereitstellung des KI-Agenten-Marktplatzes als technische Vermittlungs- und Infrastrukturplattform zur Vermarktung von durch Creator erstellten KI-Agenten (Produkt „KI-Agenten Marktplatz Pro“).

3.2 Leistungsbeschreibung

Die konkrete Beschreibung der jeweiligen Leistung ergibt sich aus den individuellen Angeboten, Produktbeschreibungen oder sonstigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Bestellung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor allgemeinen Produktbeschreibungen. Maßgeblich ist stets die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung der jeweiligen Beschreibung.

3.3 Genossenschaftliche Mitgliedschaft

Intra.ID eG ist eine eingetragene Genossenschaft gemäß §§ 1 ff. GenG. Creator und sonstige Kunden können Mitglied der Intra.ID eG oder Nichtmitglied sein; diese AGB gelten für beide gleichermaßen. Genossenschaftliche Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft richten sich ausschließlich nach der Satzung und dem GenG und sind nicht Gegenstand dieser AGB.

TEIL A Eigenleistungen der Intra.ID eG

Intra.ID ist Vertragspartner. Vertrieb ausschließlich über den internen Vertrieb; kein Online-Shop und kein Kundenkonto bei Intra.ID.

§ A1 Vertragsschluss (interner Vertrieb)

A1.1 Kein Online-Shop

Eigenleistungen nach Teil A werden nicht über einen Online-Shop, sondern ausschließlich über den internen Vertrieb der Intra.ID vertrieben. Es besteht kein Bestellsystem mit Warenkorb und kein Kundenkonto bei Intra.ID.

A1.2 Angebot und Auftragsbestätigung

Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot der Intra.ID und dessen Annahme durch den Kunden bzw. durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (§ 126b BGB) zustande. Ein Vertrag kann ferner durch Beginn der Leistungserbringung zustande kommen, wobei wir den Kunden hierüber informieren (z. B. Versandbestätigung bei Hardware, Freischaltungs- bzw. Bereitstellungsmitteilung bei digitalen Produkten, Zusendung der Zugangsdaten bei Schulungen). Bei sofort verfügbaren digitalen Produkten kann die Auftragsbestätigung mit der Bereitstellungsmitteilung zusammenfallen.

A1.3 Vertragstext und -sprache

Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die allgemeinen Vertragsunterlagen (AGB, Widerrufsbelehrung) sind jederzeit auf unserer Website einsehbar und können vom Kunden gespeichert oder ausgedruckt werden. Der Kunde erhält die vertragsrelevanten Unterlagen und Bestätigungen per E-Mail, die er dauerhaft sichern kann. Ein Kundenkonto, über das Vertragsdetails eingesehen werden können, besteht nicht.

§ A2 Preise und Zahlung

A2.1 Preisangaben

Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Lieferungen und Leistungen an Unternehmer werden die Preise zusätzlich netto ausgewiesen.

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen an Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines anderen EU-Mitgliedstaates erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG bzw. Art. 196 MwStSystRL; die Steuerschuld geht in diesen Fällen auf den Leistungsempfänger über. Der Unternehmer ist verpflichtet, seine USt-IdNr. vor Vertragsschluss bekanntzugeben; die Gültigkeit wird qualifiziert beim Bundeszentralamt für Steuern überprüft.

Bei Lieferungen ins Drittland (außerhalb der EU) können zusätzliche Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und sonstige Abgaben anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Versandkosten für Hardware-Produkte werden gesondert ausgewiesen und dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Digitale Produkte und Online-Schulungen werden ohne zusätzliche Übertragungskosten bereitgestellt.

A2.2 Zahlung auf Rechnung

Eigenleistungen nach Teil A werden über den internen Vertrieb abgewickelt und auf Rechnung abgerechnet. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für Marktplatzleistungen nach Teil B gilt abweichend die Zahlungsabwicklung über Stripe (§ B5).

A2.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir berechnen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere der Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung (Mahnkosten, Inkassokosten), bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ A3 Lieferung, Leistungserbringung und Mitwirkung

A3.1 Lieferzeiten Hardware

Die Lieferzeit für Hardware-Produkte beträgt, soweit nicht anders angegeben, 10–15 Werktage ab Zahlungseingang. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz unseres Unternehmens in Baden-Württemberg. Da es sich um individuell konfigurierte Systeme handelt, können Lieferzeiten variieren. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, unvorhersehbaren Ereignissen oder Lieferschwierigkeiten bei unseren Zulieferern, die wir nicht zu vertreten haben, bleiben vorbehalten. Wir informieren den Kunden unverzüglich über solche Verzögerungen.

A3.2 Bereitstellung digitaler Produkte

KI-Agenten (ENA) und andere digitale Produkte werden nach Zahlungseingang bzw. nach Vertragsschluss unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, bereitgestellt oder freigeschaltet, sofern keine technischen Störungen vorliegen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass eine funktionierende Internetverbindung sowie geeignete Hard- und Software für die Nutzung vorhanden sind. Bei technischen Problemen auf unserer Seite informieren wir den Kunden unverzüglich und stellen die Produkte schnellstmöglich bereit.

A3.3 Schulungstermine

Termine für Online-Schulungen der Akademie werden auf unserer Webseite bekanntgegeben. Die Zugangsdaten werden spätestens 24 Stunden vor Schulungsbeginn per E-Mail übermittelt. In Ausnahmefällen behalten wir uns kurzfristige Terminänderungen aus wichtigen Gründen vor (z. B. Erkrankung des Dozenten, technische Störungen). In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und es wird ein Ersatztermin angeboten oder die Kursgebühr erstattet.

A3.4 Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Teillieferungen fallen für den Kunden keine zusätzlichen Versandkosten an. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

A3.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

A3.5.1 Grundsatz.

Die ordnungsgemäße Erbringung unserer Leistungen setzt eine angemessene Mitwirkung des Kunden voraus (§§ 642, 643 BGB). Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form zu erbringen.

A3.5.2 Umfang.

Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere:

  • die fristgerechte Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Inhalte, Zugänge und Informationen in der jeweils vereinbarten Form;

  • die Benennung eines fachlich und organisatorisch geeigneten Ansprechpartners für die Dauer des Vertragsverhältnisses;

  • die Erfüllung der vereinbarten technischen Voraussetzungen (z. B. Internetverbindung, kompatible Hard- und Software, Browser);

  • die unverzügliche Anzeige erkennbarer Mängel oder Störungen in Textform (§ 126b BGB) an ticket@intra-id.tech oder in unserer Community https://www.skool.com/ki-coach;

  • die Sicherstellung, dass der Kunde über sämtliche Rechte an bereitgestellten Daten und Inhalten verfügt (vgl. § A5.3, § A5.8);

  • die Umsetzung zumutbarer Sicherheits- und Schutzmaßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich (z. B. Datensicherung, Zugangsschutz, menschliche Aufsicht gemäß § C1.5).

A3.5.3 Folgen unterbliebener Mitwirkung.

Kommt der Kunde einer fälligen Mitwirkungshandlung nicht nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich eines angemessenen Wiederanlaufzeitraums. Uns bleibt vorbehalten, einen durch die unterbliebene Mitwirkung entstandenen Mehraufwand nach § 642 BGB gesondert zu vergüten oder – nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist – den Vertrag gemäß § 643 BGB zu kündigen.

A3.5.4 Verschuldensabhängige Mitverantwortung.

Soweit ein Mangel oder eine Leistungsverzögerung auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Mitwirkungspflichten beruht, kann dies nach den gesetzlichen Regelungen (§ 254 BGB) anspruchsmindernd berücksichtigt werden. Die gesetzlichen Verbraucherrechte bleiben hiervon unberührt.

§ A4 Hardware-Produkte (Notebooks und Server)

A4.1 Produktspezifikationen

Alle Hardware-Produkte werden mit vorinstalliertem Linux-Betriebssystem ausgeliefert. Die genaue Distribution und Version ergeben sich aus der Produktbeschreibung. Technische Änderungen im Rahmen des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigen.

A4.2 Eigentumsvorbehalt

Verbraucher: Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Unternehmer: Bei Unternehmern gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt gemäß §§ 449, 950 BGB. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsverlauf unter Abtretung der entstehenden Forderungen, die Verarbeitung und Vermischung unter Fortbestand unseres Miteigentums sowie die Sicherungsabtretung aller Forderungen aus Weiterveräußerung. Der Unternehmer ist verpflichtet, uns von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter unverzüglich zu unterrichten.

A4.3 Transportschäden

Verbraucher: Wir bitten Verbraucher, offensichtliche Transportschäden möglichst unverzüglich beim Transportunternehmen zu reklamieren und uns zur Unterstützung unserer Schadensersatzansprüche binnen 3 Werktagen zu informieren. Die Anzeige ist jedoch keine Voraussetzung für die Geltendmachung Ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Unternehmer: Unternehmer sind gemäß §§ 377, 381 HGB verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel oder Transportschäden unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Bei Versäumnis der rechtzeitigen Rüge gilt die Ware als genehmigt.

A4.4 Systemkonfiguration

Änderungen an der Systemkonfiguration durch den Kunden können zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen führen, soweit diese ursächlich für einen Mangel sind. Dies berührt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit ein Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag und nicht durch die Änderung verursacht wurde.

 

§ A5 KI-Agenten und ENA (Eigenprodukte)

Dieser Paragraph gilt für die von Intra.ID selbst angebotenen KI-Agenten (ENA – Enterprise Network Agents) und individuell entwickelte KI-Agenten. Für KI-Agenten von Creatorn auf dem Marktplatz gilt ausschließlich Teil B. Die Nutzungsregeln und verbotenen Praktiken nach § C1.3 gelten für alle KI-Agenten.

A5.1 Leistungsumfang

KI-Agenten werden als digitale Produkte ausschließlich online bereitgestellt. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und individuellen Vereinbarungen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine verbindliche Beschaffenheitsangabe oder Garantie dar, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als solche bezeichnet.

A5.2 Individuelle Entwicklung

Bei individuell entwickelten KI-Agenten erfolgt die Entwicklung nach den in Textform (§ 126b BGB) vereinbarten Spezifikationen. Änderungswünsche nach Auftragserteilung können zu Mehrkosten führen und werden nach Aufwand berechnet. Soweit Änderungswünsche den vereinbarten Zeitplan oder Leistungsumfang beeinflussen, verlängern sich die Fristen angemessen. Änderungen bedürfen der Textform und werden erst nach Bestätigung durch uns in Textform wirksam.

A5.3 Training und Anpassung

Das Training von KI-Modellen im Sinne dieses Paragraphen bezieht sich ausschließlich auf hauseigene KI-Modelle, die auf unternehmensinternen Servern vom Kunden installiert und betrieben werden. Öffentlich verfügbare LLM-Modelle (z. B. OpenAI, Anthropic) sind hiervon ausgenommen und unterliegen den jeweiligen Nutzungsbedingungen des Anbieters.

Das Training des internen Modells erfolgt auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten. Der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an den Trainingsdaten verfügt und diese rechtmäßig verwendet werden dürfen. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung der bereitgestellten Daten oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren.

A5.4 Nutzungsrechte

Verbraucher: Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch.

Unternehmer – Einmalkauf: Erwirbt der Unternehmer einen KI-Agenten durch einmalige Zahlung (ohne wiederkehrende Abo-Gebühr), erhält er ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten geschäftlichen Zweck.

Unternehmer – Abonnement / SaaS: Erwirbt der Unternehmer Zugang zu einem KI-Agenten im Rahmen eines wiederkehrenden Abonnements oder auf SaaS-Basis, ist das Nutzungsrecht zeitlich auf die Dauer des aufrechten Vertragsverhältnisses beschränkt; es erlischt mit Wirksamwerden der Kündigung.

Eine Unterlizenzierung, Weitergabe oder Vervielfältigung über den vereinbarten Umfang hinaus ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform (§ 126b BGB) gestattet. Bei individuell entwickelten KI-Agenten können abweichende Nutzungsrechte vereinbart werden, die in der Auftragsbestätigung festgehalten werden.

A5.5 Verfügbarkeit

A5.5.1 Verfügbarkeitsgarantie.

Wir gewährleisten eine monatliche Verfügbarkeit unserer KI-Agenten-Infrastruktur von 99 % im Kalendermonat.

A5.5.2 Ausnahmen.

Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind:

  • geplante Wartungsarbeiten (angekündigt mit 48 Stunden Vorlauf);

  • Ausfälle durch höhere Gewalt;

  • Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Internetverbindung des Kunden);

  • notwendige Sicherheitsupdates;

  • Störungen externer Dienste gemäß § B4.2, insbesondere von LLM-Anbietern, Zahlungsdienstleistern oder Messenger-Diensten.

Die Verfügbarkeit wird monatlich gemessen und dokumentiert. Maßgeblich ist ausschließlich der über den jeweiligen Kalendermonat ermittelte Mittelwert.

A5.6 Transparenz und Hinweis auf KI

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass KI-Agenten auf Verfahren der künstlichen Intelligenz basieren. KI-generierte Outputs können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein; eine eigenverantwortliche Prüfung der Ergebnisse durch den Kunden ist erforderlich. KI-Agenten treffen keine verbindlichen Rechts-, Steuer- oder Medizinentscheidungen; Outputs stellen keine Beratung dar. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, mit denen der KI-Agent interagiert, darauf hinzuweisen, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, soweit dies nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) oder anderen Vorschriften erforderlich ist.

Beschaffenheit der KI-Ausgaben: Die geschuldete Leistung besteht in der Bereitstellung eines KI-Agenten mit den in der Produktbeschreibung gemäß § A5.1 festgelegten Funktionen. Es liegt in der systembedingten Eigenschaft generativer KI, dass Ausgaben probabilistisch erzeugt werden und im Einzelfall fehlerhaft, unvollständig oder für den konkreten Anwendungsfall nicht geeignet sein können. Diese systemimmanente Eigenschaft begründet für sich genommen keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB; eine Beschaffenheitsgarantie hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung einzelner Ausgaben 

für einen bestimmten Verwendungszweck wird nicht übernommen. Die gesetzlichen Mängelrechte sowie die Haftungsregelungen nach § A9 bleiben hiervon unberührt.

A5.7 Rechte an Ein- und Ausgaben

Eingaben (Inputs): Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm eingegebenen Daten, Texten und Inhalten. Durch die Nutzung des KI-Agenten räumt der Kunde Intra.ID ein zeitlich auf die Verarbeitung beschränktes, einfaches Nutzungsrecht zur technischen Verarbeitung der Eingaben ein.

Ausgaben (Outputs): Soweit KI-generierte Outputs urheberrechtlich schutzfähig sind, stehen die Rechte dem Kunden zu, der die Ausgabe veranlasst hat. Intra.ID erhebt keinen Anspruch auf Rechte an Outputs. Der Kunde ist für die rechtskonforme Verwendung der Outputs eigenverantwortlich.

Verwendung zu Trainingszwecken: Eingaben und Outputs des Kunden werden durch Intra.ID nicht zum Training oder zur Verbesserung eigener KI-Modelle verwendet, es sei denn, der Kunde hat dem ausdrücklich in Textform zugestimmt. § A5.3 bleibt hiervon unberührt. Soweit zur technischen Leistungserbringung externe LLM-Anbieter eingebunden werden (§ B4.1, § C3.7), richtet sich deren Verarbeitung nach den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters; Intra.ID wirkt darauf hin, eine Verwendung der Eingaben zu Trainingszwecken des Anbieters vertraglich auszuschließen, kann eine solche jedoch nicht in jedem Fall garantieren.

§ A6 Akademie und Workshopleistungen

A6.1 Workshopformat

Alle Workshops der Akademie werden ausschließlich online durchgeführt. Die technischen Voraussetzungen werden vor Buchung mitgeteilt und müssen vom Kunden eigenverantwortlich erfüllt werden.

A6.2 Teilnahmevoraussetzungen

Spezielle Vorkenntnisse werden in der Kursbeschreibung angegeben. Der Kunde ist für die Erfüllung der technischen und fachlichen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Die Nichterfüllung der technischen Voraussetzungen berechtigt nicht zur Rückerstattung der Kursgebühr, da diese im Einflussbereich des Kunden liegen.

A6.3 Zertifikate

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Absolventen ein gedrucktes Zertifikat als Nachweis ihrer KI-Kompetenz, das per Post an die vom Kunden angegebene Adresse versendet wird. Dieses Zertifikat ist ein privatrechtlicher Kompetenznachweis der Intra.ID eG und stellt keine staatlich anerkannte Qualifikation oder Berufsabschluss dar. Die Ausstellung erfolgt nur bei vollständiger Teilnahme (mindestens 80 % Anwesenheit) und bestandener Prüfung, sofern eine solche vorgesehen ist.

A6.4 Stornierung und Widerrufsrecht

Verbraucher: Für Verbraucher gilt vorrangig das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § A8 dieser AGB. Sofern der Workshop innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers zum vorzeitigen Beginn und der Kenntnisnahme, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Die nachfolgenden Stornierungsregelungen kommen für Verbraucher nur insoweit zur Anwendung, als das gesetzliche Widerrufsrecht nicht eingreift oder bereits erloschen ist.

Stornierungsregelung für alle Kunden:

  • Bis 7 Tage vor Workshopbeginn: kostenfreie Stornierung;

  • 6 bis 1 Tag vor Workshopbeginn: 50 % der Kursgebühr;

  • Am Workshoptag oder bei Nichterscheinen: 100 % der Kursgebühr.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Stornierung durch uns erstatten wir die volle Kursgebühr oder bieten einen Ersatztermin an.

A6.5 Aufzeichnungen und Datenschutz

Unsere Workshops werden grundsätzlich aufgezeichnet und den Teilnehmern über unsere Lernplattform zur Verfügung gestellt. Mit der Buchung eines Workshops erklärt sich der Kunde mit der Aufzeichnung einverstanden. Teilnehmer können ihre Kamera ausschalten und unter Pseudonym teilnehmen; der Chat wird anonymisiert aufgezeichnet. Die Einwilligung zur Aufzeichnung kann vor Workshopbeginn widerrufen werden; in diesem Fall ist eine Teilnahme jedoch nicht möglich. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich registrierten Kursteilnehmern zugänglich gemacht; die Speicherdauer beträgt 12 Monate nach Workshopende, sofern nicht anders vereinbart. Die bereitgestellten Aufzeichnungen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt; eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt.

§ A7 Zertifizierungsleistungen

A7.1 Prüfungsumfang

Intra.ID bietet Zertifizierungsleistungen für KI-Agenten nach den Vorgaben des EU AI Act an. Die Prüfung erfolgt auf Basis der zum Prüfzeitpunkt geltenden regulatorischen Anforderungen und nach aktuellem Stand der Technik. Die Zertifizierung stellt keine Rechtsberatung dar. Die Prüfung und das Zertifikat ersetzen weder eine individuelle rechtliche Bewertung des konkreten Einsatzfalls durch eine fachkundige Person noch eine behördliche Konformitätsbewertung nach dem EU AI Act. Bei rechtlichen Unsicherheiten obliegt es dem Kunden, qualifizierten Rechtsrat einzuholen.

A7.2 Zertifikatsausstellung

Ein Zertifikat wird nur bei vollständiger Erfüllung der geprüften Kriterien ausgestellt. Bei Nichterfüllung erhalten Kunden einen detaillierten Prüfbericht mit Verbesserungsvorschlägen. Das Zertifikat dokumentiert ausschließlich den zum Zeitpunkt der Prüfung festgestellten Zustand des KI-Agenten.

A7.3 Gültigkeitsdauer und Rezertifizierung

Zertifikate haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum. Die Verantwortung für eine rechtzeitige Rezertifizierung liegt ausschließlich beim Kunden. Eine Rezertifizierung ist zwingend erforderlich bei Ablauf der Gültigkeitsdauer, bei wesentlichen Änderungen am KI-Agenten sowie bei Änderungen der regulatorischen Anforderungen.

A7.4 Haftungsbegrenzung

Die Zertifizierung erfolgt nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik zum Prüfzeitpunkt. Eine Haftung für behördliche Beanstandungen trotz Zertifizierung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

A7.5 Verwendung des Zertifikats

Das Zertifikat darf nur vollständig und unverändert verwendet werden. Bei werblicher Nutzung ist deutlich auf die privatwirtschaftliche Natur und die zeitliche Begrenzung hinzuweisen. Eine irreführende Verwendung, insbesondere die Suggestion einer behördlichen Anerkennung, ist untersagt und kann zur sofortigen Ungültigkeit des Zertifikats führen.

§ A8 Widerrufsrecht für Verbraucher

GELTUNGSBEREICH

Dieses Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Eigenleistungen der Intra.ID nach Teil A. Bei Käufen über den KI-Agenten-Marktplatz (Teil B) ist der jeweilige Creator Vertragspartner und alleiniger Adressat eines etwaigen Verbraucherwiderrufs (vgl. § B12.6).

A8.1 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,

  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (bei Warenkauf);

  • des Vertragsschlusses (bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden);

  • des Vertragsschlusses (bei Dienstleistungen).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Intra.ID eG, Lindenstraße 4a, 77791 Berghaupten, E-Mail: ticket@intra-id.tech) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

A8.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei Warenrückgabe: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Bei vorzeitig erbrachten Dienstleistungen: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

A8.3 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. individuell entwickelte KI-Agenten); zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; sowie zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren; sowie bei Dienstleistungsverträgen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und Ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben.

§ A9 Gewährleistung und Haftung

A9.1 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit den nachfolgenden Modifikationen.

A9.2 Mängelanzeige

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt in Textform (§ 126b BGB) anzeigen. Verbraucher unterliegen keiner besonderen Anzeigepflicht.

A9.3 Verjährung

Für Verbraucher:

  • Bei Hardware: 2 Jahre ab Übergabe;

  • Bei einmaliger Bereitstellung digitaler Produkte / KI-Agenten: 2 Jahre ab Bereitstellung;

  • Bei dauerhafter oder kontinuierlicher Bereitstellung digitaler Produkte / KI-Agenten (insbesondere Abonnements und SaaS-Modelle): Mängelansprüche verjähren gemäß § 327j Abs. 2 BGB nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums; im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen;

  • Bei Dienstleistungen: 2 Jahre ab Abnahme.

Für Unternehmer:

  • Bei Hardware: 1 Jahr ab Übergabe;

  • Bei einmaliger Bereitstellung digitaler Produkte / KI-Agenten: 1 Jahr ab Bereitstellung;

  • Bei dauerhafter oder kontinuierlicher Bereitstellung digitaler Produkte / KI-Agenten (insbesondere Abonnements und SaaS-Modelle): 1 Jahr nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums;

  • Bei Dienstleistungen: 1 Jahr ab Abnahme.

Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

A9.4 Haftungsbeschränkung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

A9.5 Datenverlust

Für Unternehmer: Für Datenverlust haften wir nur, soweit der Kunde regelmäßige, seinem Geschäftsbetrieb angemessene Datensicherungen durchgeführt hat und der Verlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

Für Verbraucher: Verbraucher werden darauf hingewiesen, dass sie im Rahmen des Zumutbaren regelmäßige Datensicherungen vornehmen sollten.

TEIL B KI-Agenten-Marktplatz

Vermittlung zwischen selbständigen Creatorn und Endkunden. Intra.ID ist nicht Vertragspartner der vermittelten Kaufverträge.

§ B1 Rolle von Intra.ID und Vertragsbeziehung

B1.1 Plattformleistung

Der KI-Agenten-Marktplatz ist eine Vermittlungsplattform zwischen Creatorn (§ 2) und Endkunden. Intra.ID stellt die technische Plattform-Infrastruktur gemäß § B4.1 sowie die Runtime-Umgebung zum Betrieb der KI-Agenten bereit und wird nicht selbst Vertragspartner der über den Marktplatz vermittelten Kaufverträge zwischen Creator und Endkunde.

B1.2 Creator-Produkte

WICHTIGER HINWEIS

KI-Agenten von Creatorn werden von selbständigen Unternehmern erstellt und angeboten. Der jeweilige Creator ist Ihr alleiniger Vertragspartner für diese Produkte. Die Identität des Creators wird bei jedem Produkt deutlich angezeigt. Creator sind für ihre Produkte vollumfänglich selbst verantwortlich.

B1.3 Vertragsbeziehung

Bei Produkten von Creatorn kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Creator zustande. Intra.ID wird nicht Vertragspartei. Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch die Creator. Reklamationen und Gewährleistungsansprüche sind direkt an den jeweiligen Creator zu richten.

§ B2 Haftung und Verantwortlichkeiten im Marktplatz

B2.1 Haftung für Creator-Produkte.

Intra.ID übernimmt für KI-Agenten und sonstige Produkte von Creatorn keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig. Dies umfasst insbesondere die Funktionsfähigkeit und Fehlerfreiheit von Creator-KI-Agenten, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der generierten Ergebnisse, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (insbesondere EU AI Act, DSGVO, urheberrechtliche Schutzrechte) durch Creator, Vermögensschäden durch die Nutzung von Creator-Produkten sowie Rechtsverletzungen durch Creator-Produkte.

B2.2 Haftung für die Plattform-Infrastruktur.

Für die ordnungsgemäße Funktion unserer eigenen Plattform-Infrastruktur gemäß § B4.1 gelten die Haftungsregelungen nach § A9.4 dieser AGB entsprechend.

B2.3 Eigenverantwortung der Creator.

Creator sind als selbständige Unternehmer für ihre Produkte vollumfänglich selbst verantwortlich. Intra.ID gibt keine eigene Konformitätsgarantie für Creator-Produkte ab.

B2.4 Prüfungspflicht des Kunden.

Unternehmer: Unternehmer sind verpflichtet, Produkte von Creatorn vor produktivem Einsatz eigenverantwortlich und sorgfältig zu prüfen.

Verbraucher: Verbrauchern wird empfohlen, Produkte von Creatorn vor intensiver Nutzung zu testen. Die gesetzlichen Rechte der Verbraucher bleiben hiervon unberührt.

§ B3 „KI-Agenten Marktplatz Pro“ und Infrastruktur-Nutzungsvertrag

B3.1 Produkt „KI-Agenten Marktplatz Pro“

Um eigene KI-Agenten über den CommandAgent auf der Plattform-Infrastruktur zu betreiben und zu vertreiben, bucht der Creator das Produkt „KI-Agenten Marktplatz Pro“. Die Buchung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe und wird über Stripe Connect mit dem eigenen Stripe-Konto des Creators verknüpft. Ein Kundenkonto bei Intra.ID entsteht dadurch nicht; die zur Nutzung erforderlichen Konten (insbesondere Stripe, LLM-Anbieter, Community) unterhält der Creator selbst und in eigener Verantwortung.

B3.2 Infrastruktur-Nutzungsvertrag

(a) Eigenständiger Vertragsbestandteil. Neben dem Vermittlungsverhältnis (§ B1.1) besteht zwischen Intra.ID und dem Creator ein eigenständiger Infrastruktur-Nutzungsvertrag über das Hosting und den Betrieb des vom Creator erstellten KI-Agenten auf der Plattform-Infrastruktur von Intra.ID.

(b) Vertragsgegenstand. Der Infrastruktur-Nutzungsvertrag umfasst insbesondere die Bereitstellung der Runtime-Umgebung, die Speicherung und Ausführung der Instruktion, die Anbindung des KI-Agenten an externe Dienste (LLM-Anbieter, Messenger), den Freischaltungsmechanismus nach bestätigter Zahlung sowie die Nutzung des CommandAgent als Verwaltungswerkzeug.

(c) Vergütung. Die monatliche Grundgebühr nach § B6.1 vergütet diese Infrastrukturleistung. Die transaktionsbezogene Application Fee vergütet demgegenüber die Vermittlungsleistung.

(d) Verfügbarkeit und SLA. Für die Verfügbarkeit der Plattform-Infrastruktur gilt § A5.5 entsprechend.

(e) Kopplung an Marktplatzzugang. Die Kündigung des Infrastruktur-Nutzungsvertrags beendet zugleich die Vermittlungsbeziehung nach § B1.1 und die Stripe-Connect-Verknüpfung nach § B5.3, da ohne laufende Infrastruktur keine Verkäufe über Intra.ID technisch möglich sind.

B3.3 Kündigung durch den Creator

Der Creator kann „KI-Agenten Marktplatz Pro“ und damit den Marktplatzzugang monatlich zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Regelweg der Kündigung ist die eigenständige Verwaltung des Abonnements über das Stripe-Kundenportal des Creators; ergänzend kann die Kündigung in Textform (§ 126b BGB) erklärt werden. Die monatliche Grundgebühr wird bis zum Ende des laufenden Kalendermonats fällig. Kündigungs- und Sperrrechte der Intra.ID richten sich nach § B12.

§ B4 Plattform-Infrastruktur und Abgrenzung

B4.1 Begriff der Plattform-Infrastruktur.

Die Plattform-Infrastruktur umfasst die von Intra.ID betriebene zentrale Vernetzungsschicht, die sämtliche technischen Komponenten des KI-Agenten-Marktplatzes miteinander verbindet. Sie besteht aus:

  • der zentralen Datenbank zur Verwaltung von KI-Agenten, Creator-Konten, Endkunden-Berechtigungen und Transaktionsdaten;

  • den von Intra.ID betriebenen Schnittstellen (APIs) zur Anbindung externer Dienste, insbesondere Zahlungsdienstleister (Stripe), LLM-Anbieter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, Mistral, Perplexity) und Messenger-Dienste (z. B. Delta Chat);

  • dem Freischaltungsmechanismus, der nach bestätigter Zahlung den Zugang zum KI-Agenten für den Endkunden aktiviert;

  • dem CommandAgent als zentralem Kommunikations- und Verwaltungstool für Creator;

  • der Runtime-Umgebung, in der die KI-Agenten der Creator technisch betrieben werden;

  • der Server-Infrastruktur (Hosting bei Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, Deutschland).

B4.2 Abgrenzung.

Nicht zur Plattform-Infrastruktur gehören: die externen Dienste selbst (insbesondere LLM-Anbieter, Delta Chat, Stripe), die KI-Agenten der Creator einschließlich deren Instruktion, Inhalte und Konfiguration sowie die Hard- und Software-Umgebung des Endkunden.

B4.3 Haftungsrelevanz.

Intra.ID haftet im Rahmen von § B2 ausschließlich für die ordnungsgemäße Funktion der Plattform-Infrastruktur gemäß § B4.1. Für die Verfügbarkeit und Funktion externer Dienste gemäß § B4.2 übernimmt Intra.ID keine Haftung.

§ B5 Zahlungsabwicklung (Stripe Connect Standard)

B5.1 Zahlungsdienstleister.

Die Zahlungsabwicklung zwischen Creator und Endkunde erfolgt ausschließlich über den externen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland („Stripe“). Intra.ID nutzt hierbei das Modell „Stripe Connect Standard“.

B5.2 Creator-eigenes Stripe-Konto.

Jeder Creator unterhält einen eigenen, direkt bei Stripe registrierten und von Stripe verwalteten Zahlungsaccount (Connected Account). Der Vertrag über den Zahlungsaccount besteht unmittelbar zwischen dem Creator und Stripe; es gelten die AGB, das Stripe Connected Account Agreement und die Datenschutzbestimmungen von Stripe. Die Identitätsprüfung (KYC) sowie die geldwäscherechtliche Compliance (AML) werden vollständig durch Stripe durchgeführt; ein Listing setzt den erfolgreichen Abschluss des Stripe-Onboardings voraus.

B5.3 Connected Account zur Intra.ID-Plattform.

Der Creator verknüpft sein Stripe-Konto im Onboarding-Prozess mit der Plattform von Intra.ID. Diese Verknüpfung ist technische Voraussetzung für die automatisierte Application-Fee-Abrechnung nach § B6 und für die Bereitstellung des KI-Agenten auf der Runtime-Umgebung.

B5.4 Zahlungsfluss.

Stripe erstellt pro KI-Agent einen individuellen Zahlungslink. Endkunden zahlen über diesen Zahlungslink unmittelbar an das Stripe-Konto des jeweiligen Creators. Der Creator ist Zahlungsempfänger und Rechnungssteller im Sinne des Umsatzsteuerrechts (Merchant of Record). Intra.ID ist nicht Zahlungsempfänger und wird nicht Vertragspartner der zwischen Endkunde und Creator geschlossenen Kaufverträge.

B5.5 ZAG-Klarstellung.

Intra.ID ist weder Zahlungsdienstleister noch Zahlungsdienstvermittler im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Intra.ID nimmt zu keinem Zeitpunkt Zahlungen von Endkunden entgegen, hält keine Kundengelder treuhänderisch und tritt nicht als Inkassostelle auf.

B5.6 Chargebacks und Rückforderungen.

Rückbuchungen (Chargebacks), Refunds, Rückforderungen sowie hiermit verbundene Stripe-Gebühren werden unmittelbar zwischen Endkunde, Creator und Stripe abgewickelt und gehen vollständig zu Lasten des jeweiligen Creator-Stripe-Accounts. Intra.ID ist insoweit nicht involviert und trägt keine Chargeback-Haftung. Bei Zahlungsproblemen hat sich der Endkunde direkt an den Creator sowie an Stripe zu wenden.

B5.7 Off-Platform-Verkäufe über Zahlungslinks.

(a) Freier URL-Einsatz. Stripe-Zahlungslinks sind URL-basiert und können vom Creator über die Intra.ID-Plattform hinaus auf eigenen Websites, in Newslettern, sozialen Medien und sonstigen digitalen Kanälen eingebettet werden.

(b) Application Fee unabhängig vom Einsatzort. Die Application Fee nach § B6 fällt bei jeder über einen solchen Zahlungslink abgewickelten Transaktion an, unabhängig vom aufrufenden Kanal, und wird technisch automatisch einbehalten.

(c) Zweckbindung der Zahlungslinks. Der Creator verpflichtet sich, Stripe-Zahlungslinks ausschließlich für den Verkauf von KI-Agenten zu nutzen, die auf der Plattform-Infrastruktur von Intra.ID (§ B4.1) betrieben werden. Eine Zweckentfremdung ist untersagt und berechtigt Intra.ID zur sofortigen Sperrung des Creator-Accounts sowie zur Aufhebung der Stripe-Connect-Verknüpfung gemäß § B12.

(d) Keine Nachweispflicht zum Einsatzort. Intra.ID verzichtet darauf, Nachweise über den konkreten Einsatzort jedes Zahlungslinks zu verlangen. Maßgeblich für die Entstehung des Provisionsanspruchs ist allein die erfolgreich ausgeführte und durch Stripe bestätigte Transaktion.

(e) Eigene Informationspflichten des Creators. Beim Einsatz von Zahlungslinks außerhalb der Intra.ID-Plattform hat der Creator eigenverantwortlich seine Anbieterkennzeichnung (Impressum nach § 5 DDG), seine Datenschutzhinweise sowie – bei Geschäften mit Verbrauchern – die Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen nach Art. 246, 246a EGBGB bereitzustellen. Intra.ID übernimmt für Off-Platform-Auftritte keine Verantwortung und haftet nicht für Rechtsverstöße des Creators außerhalb der Intra.ID-Plattform.

§ B6 Gebühren und Provisionen

B6.1 Höhe der Gebühren.

Für die Nutzung der Plattform-Infrastruktur und der Vermittlungsleistung fallen an:

  • Monatliche Grundgebühr: 19,90 € brutto (inkl. gesetzl. USt.) pro Creator, als Vergütung der Infrastrukturleistung nach § B3.2;

  • Application Fee (Umsatzprovision): 13 % des vom Creator erzielten Bruttoumsatzes je erfolgreicher Transaktion, als Vergütung der Vermittlungsleistung.

B6.2 Einzugsmechanismus der Application Fee.

Die Application Fee wird über Stripe Connect technisch automatisiert vom Creator-Stripe-Konto einbehalten und unmittelbar an Intra.ID überwiesen. Der Einbehalt erfolgt transaktionsbezogen im Zeitpunkt der erfolgreichen Zahlungsabwicklung, bevor der verbleibende Betrag dem Creator gutgeschrieben wird. Intra.ID hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf das Stripe-Konto des Creators über den automatisierten Application-Fee-Einbehalt hinaus.

B6.3 Entstehung des Provisionsanspruchs.

Der Application-Fee-Anspruch entsteht mit jeder erfolgreich abgeschlossenen und von Stripe bestätigten Transaktion, bei der weder ein Chargeback noch ein Refund innerhalb der geltenden Stripe-Rückabwicklungsfrist erfolgt. Kommt es innerhalb dieser Frist zu einer vollständigen Rückabwicklung, entfällt der Anspruch anteilig; bereits einbehaltene Beträge werden entsprechend ausgeglichen.

B6.4 Auszahlung des Creator-Anteils.

Die Auszahlung des verbleibenden Creator-Anteils (grundsätzlich 87 % des Bruttoumsatzes, abzüglich Stripe-Gebühren) erfolgt nach den jeweils gültigen Standardkonditionen von Stripe unmittelbar vom Stripe-Konto des Creators auf dessen hinterlegtes Bankkonto. Intra.ID hat auf die Auszahlungskonditionen keinen Einfluss; Einwendungen sind gegenüber Stripe geltend zu machen.

B6.5 Einzug der monatlichen Grundgebühr.

Die monatliche Grundgebühr wird separat vom transaktionsbezogenen Application-Fee-Einzug als wiederkehrende Stripe-Abo-Zahlung unmittelbar vom Creator an Intra.ID erhoben. Sie ist nicht Gegenstand des Stripe-Connect-Application-Fee-Mechanismus.

§ B7 Rückerstattung, Fristen und Verjährung

B7.1 Rückerstattung von Provisionen

Eine Rückerstattung bereits einbehaltener Application Fees an den Creator erfolgt ausschließlich bei nachweisbaren technischen Fehlern der Plattform-Infrastruktur gemäß § B4.1, die kausal zu einer Transaktionsrückabwicklung geführt haben. Voraussetzung ist, dass sämtliche der folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • der technische Fehler wurde durch Intra.ID anhand objektiver technischer Nachweise (Plattform-Protokolle) festgestellt und bestätigt;

  • der Fehler ist innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang aufgetreten oder erstmals wirksam geworden;

  • der Fehler betrifft ausschließlich eine Komponente der Plattform-Infrastruktur gemäß § B4.1 (nicht den KI-Agenten selbst, nicht externe Dienste, nicht die Instruktion);

  • es besteht keine Mitverursachung durch den Creator oder den Endkunden (z. B. fehlerhafte Instruktion, unvollständige Konfiguration, fehlerhafte Eingaben, Verletzung der Mitwirkungspflichten).

Die Beweislast für das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen trägt der Creator; die Feststellung der technischen Kausalität bleibt Intra.ID vorbehalten.

B7.2 Ausschlüsse

Kein Anspruch auf Rückerstattung der Application Fee besteht insbesondere bei Kündigung eines Abonnements durch den Endkunden; Widerruf durch den Endkunden gegenüber dem Creator; Fehlern oder Funktionsstörungen innerhalb des KI-Agenten (Verantwortungsbereich des Creators); Störungen durch externe Dienste gemäß § B4.2; allgemeiner Unzufriedenheit des Endkunden; ausbleibender Auslieferung aufgrund ausstehender oder fehlgeschlagener Zahlung; Ausfällen im Verantwortungsbereich des Endkunden; Rückbuchungen (Chargebacks) durch Stripe, PayPal oder Kreditkartenaussteller unabhängig vom Grund; sowie bei Verstößen des Creators gegen den EU AI Act, die DSGVO oder sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften. Der Creator stellt Intra.ID von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus seinem Verantwortungsbereich resultieren.

B7.3 Verfahren bei Störungsmeldungen

Der Creator meldet den Verdacht eines Plattformfehlers per E-Mail an das Ticketsystem von Intra.ID (ticket@intra-id.tech). Ergänzend steht die betreute Community (https://www.skool.com/ki-coach) zum Erfahrungsaustausch zur Verfügung; sie ersetzt jedoch nicht die offizielle Meldung. Die Meldung muss mindestens die Transaktions-ID (Stripe), den Zeitpunkt der Störung und eine Beschreibung des 

Fehlverhaltens enthalten. Intra.ID prüft anhand der Plattform-Protokolle und teilt das Ergebnis innerhalb von 10 Werktagen mit.

B7.4 Fristbindung und Verjährung

B7.4.1 Meldefrist.

Die Meldung eines mutmaßlichen Plattformfehlers muss innerhalb von 5 Werktagen nach dem Zeitpunkt der betroffenen Transaktion per Ticket an ticket@intra-id.tech erfolgen. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist ist eine Rückerstattung ausgeschlossen, es sei denn, der Creator weist nach, dass die Fristversäumnis unverschuldet war.

B7.4.2 Verjährung.

Ansprüche des Creators auf Rückerstattung der Application Fee verjähren abweichend von § 195 BGB in 6 Monaten ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Creator von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Die Verkürzung gilt nicht bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

B7.4.3 Nachweis eines geringeren Schadens.

Dem Creator bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Intra.ID durch die Rückabwicklung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 280 Abs. 2 BGB analog). Umgekehrt bleibt Intra.ID der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

§ B8 Updates, Wartung und Anpassungen

B8.1 Verantwortlichkeiten.

Intra.ID ist verantwortlich für die Pflege, Wartung und Aktualisierung der Plattform-Infrastruktur gemäß § B4.1 (Server- und Hosting-Umgebung, zentrale Datenbank, Vernetzungsschicht, Freischaltungsmechanismus, CommandAgent). Der Creator ist verantwortlich für alle Komponenten außerhalb der Plattform-Infrastruktur, insbesondere die verwendeten LLM-Modelle und deren Änderungen, die genutzten Messenger-Dienste sowie die Instruktion, die Inhalte und die Funktionalität seines eigenen KI-Agenten.

B8.2 Information über Updates.

Intra.ID strebt an, Creator über wesentliche Änderungen an der Plattform-Infrastruktur vorab über den CommandAgent zu informieren. Bei dringenden Sicherheits- oder Stabilitätsupdates kann eine sofortige Umsetzung ohne vorherige Ankündigung erforderlich sein. Für Änderungen an externen Diensten gemäß § B4.2 besteht keine Informationspflicht.

B8.3 Eigenverantwortung des Creators.

Der Creator ist für die regelmäßige Überprüfung, Pflege und Aktualisierung seines KI-Agenten einschließlich der zugehörigen Instruktion eigenverantwortlich, insbesondere für die Anpassung der Instruktion bei Änderungen des verwendeten LLM-Modells.

B8.4 Beauftragung von Intra.ID.

Creator können Intra.ID mit der Durchführung von Anpassungen an der Instruktion beauftragen. Der Beauftragungsprozess erfolgt über das Ticketsystem (ticket@intra-id.tech); Intra.ID erstellt vor Beginn ein individuelles Angebot (Abrechnung nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz). Die Beauftragung wird erst mit Bestätigung des Angebots durch den Creator in Textform wirksam. Intra.ID ist nicht verpflichtet, solche Aufträge anzunehmen. Beauftragt der Creator einen Dritten, liegt dessen Auswahl und Beaufsichtigung ausschließlich im Verantwortungsbereich des Creators.

§ B9 Informationspflichten der Creator (Pre-Order)

Intra.ID stellt sicher, dass Endkunden unmittelbar vor Abgabe der Bestellung eines Creator-Produkts folgende Informationen zum jeweiligen Creator klar, leicht erkennbar und in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Bestellauslöser angezeigt werden:

  • vollständiger Name oder Firma des Creators;

  • Anschrift des Creator-Unternehmens;

  • E-Mail-Adresse für direkten Kontakt;

  • soweit vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.);

  • Hinweis, dass der Creator als selbständiger Unternehmer handelt und alleiniger Vertragspartner des Endkunden ist;

  • Hinweis, ob der Creator die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt.

Die Anzeige erfolgt in einem standardisierten Informationsblock auf der Produktdetailseite sowie erneut unmittelbar vor Vertragsschluss. Creator sind verpflichtet, diese Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu hinterlegen. Hinterlegt ein Creator die Pflichtangaben nicht oder unvollständig, ist Intra.ID berechtigt, das Listing bis zur Vervollständigung nicht freizuschalten oder vorübergehend zu sperren.

§ B10 DSA, P2B, Gleichbehandlung und Verifizierung

B10.1 Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte (Art. 16 DSA)

Jede Person kann Intra.ID auf Inhalte auf dem KI-Agenten-Marktplatz hinweisen, die sie für rechtswidrig hält. Meldungen sind elektronisch einzureichen an intra.id@like-us.me (Betreff: „DSA-Meldung rechtswidriger Inhalt“). Eine vollständige Meldung soll eine begründete Erläuterung der Rechtswidrigkeit, die genaue URL, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person (soweit gesetzlich zulässig) sowie eine Erklärung nach bestem Wissen und in gutem Glauben enthalten. Nach Eingang übermittelt Intra.ID unverzüglich eine elektronische Empfangsbestätigung und bearbeitet die Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv; die Entscheidung und verfügbare Rechtsbehelfe werden mitgeteilt.

B10.2 Entscheidungen über Inhaltsmoderation (Art. 17 DSA)

Ergreift Intra.ID Maßnahmen zur Entfernung, Sperrung, Herabstufung oder sonstigen Einschränkung von Creator-Inhalten oder Creator-Konten, übermittelt Intra.ID dem betroffenen Creator eine Begründung in Textform. Diese enthält mindestens die Art, den zeitlichen und sachlichen Umfang der Maßnahme, die tatsächlichen Umstände und Gründe, den Hinweis auf etwaige automatisierte Verfahren, die Rechtsgrundlage oder einschlägige AGB-Klausel sowie Informationen über den Beschwerdeweg. Der betroffene Creator kann innerhalb von mindestens sechs Monaten nach Zugang Beschwerde einlegen; Beschwerden werden unter menschlicher Aufsicht geprüft. Beschwerdekanal: intra.id@like-us.me.

B10.3 Ranking-Transparenz (Art. 5 P2B-VO)

Das Ranking der angezeigten Creator-Produkte richtet sich insbesondere nach Aktualität des Listings, verifizierten Endkundenbewertungen, Umsatzvolumen und Nachfrage, Qualitätssignalen (Vollständigkeit der Produktbeschreibung, Dokumentation, Support-Reaktionsfähigkeit) sowie gegebenenfalls dem Zertifizierungsstatus. Eine verdeckte Beeinflussung des Rankings durch Zahlungen außerhalb der in § B6 geregelten Gebühren findet nicht statt. Bezahlte Hervorhebungen werden als Werbung oder gesponserte Platzierung gekennzeichnet.

B10.4 Eigen-KI von Intra.ID und Gleichbehandlung

Intra.ID bietet auf dem Marktplatz neben Creator-Agenten auch eigene KI-Agenten unter der Bezeichnung „ENA – Enterprise Network Agents“ an. Intra.ID behandelt eigene KI-Agenten und Creator-Agenten bei der Anwendung der Ranking-Parameter gleichwertig; eine Bevorzugung eigener Produkte im organischen Ranking findet nicht statt. Eigene Produkte werden als solche eindeutig gekennzeichnet.

B10.5 Freiwillige Creator-Verifizierung (KYBC-Light)

Intra.ID kann Creatorn ein freiwilliges Verifizierungsverfahren (KYBC-Light) anbieten, das insbesondere das erfolgreiche Stripe-KYC-Onboarding, eine ergänzende Unternehmens-Selbstauskunft und die Bestätigung umfasst, nur rechtmäßige und konforme Produkte anzubieten. Ein etwaiges Verifizierungssiegel begründet keine Haftung von Intra.ID für die Qualität oder Rechtmäßigkeit des jeweiligen Creator-Produkts.

§ B11 Ausschluss von Hochrisiko-KI

Es ist dem Creator untersagt, auf dem KI-Agenten-Marktplatz KI-Systeme anzubieten, die als Hochrisiko-KI im Sinne des Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III VO (EU) 2024/1689 (EU AI Act) einzustufen sind, sofern für das jeweilige System keine gültige Konformitätsbewertung vorliegt. Creator erklären im Onboarding-Prozess verbindlich, dass ihre gelisteten KI-Agenten keine Hochrisiko-KI darstellen oder, falls doch, dass die erforderliche Konformitätsbewertung vorliegt. Intra.ID ist berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern und Listings bei Zweifeln vorläufig zu sperren. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben verbleibt beim Creator. Die verbotenen Praktiken nach Art. 5 EU AI Act (§ C1.3) sind ausnahmslos untersagt.

§ B12 Kündigung, Sperrung und Widerruf im Marktplatz

B12.1 Ordentliche Kündigung durch Intra.ID.

Intra.ID ist berechtigt, den Marktplatzzugang eines Creators mit einer Frist von mindestens 30 Tagen in Textform zu kündigen. Die Kündigung enthält eine Begründung.

B12.2 Ordentliche Kündigung durch den Creator.

Der Creator kann den Marktplatzzugang gemäß § B3.3 monatlich zum Monatsende kündigen (Regelweg: Stripe-Kundenportal).

B12.3 Sofortige Sperrung aus wichtigem Grund.

Intra.ID ist berechtigt, den Creator-Account ohne Einhaltung einer Frist vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Angebot von Hochrisiko-KI ohne nachgewiesene Konformitätsbewertung (§ B11);

  • Verstoß gegen verbotene KI-Praktiken gemäß § C1.3;

  • Angebot offensichtlich rechtswidriger Inhalte;

  • schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen diese AGB;

  • unrichtige Angaben im Onboarding-Prozess;

  • Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen;

  • zweckwidrige Nutzung der Stripe-Zahlungslinks entgegen § B5.7 lit. c.

B12.4 Information.

Bei Sperrung informiert Intra.ID den Creator unverzüglich in Textform über die Gründe und den Beschwerdeweg.

B12.5 Wirkung auf Infrastruktur und Zahlungsabwicklung.

Die Kündigung des Infrastruktur-Nutzungsvertrags gemäß § B3.2 beendet automatisch auch die Vermittlungsbeziehung nach § B1.1 sowie die Stripe-Connect-Verknüpfung nach § B5.3. Bereits bis zum Wirksamwerden der Kündigung einbehaltene Application Fees sowie die zeitanteilig anfallende monatliche Grundgebühr sind geschuldet und werden nicht zurückerstattet. Laufende Zahlungslinks werden deaktiviert; eine weitere Nutzung ist untersagt.

B12.6 Widerruf des Endkunden.

Steht dem Endkunden als Verbraucher gegenüber dem Creator ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, richtet sich dieses ausschließlich gegen den Creator als Vertragspartner und Unternehmer. Der Creator stellt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und Pflichtinformationen bereit und wickelt den Widerruf sowie die Rückabwicklung eigenverantwortlich ab. Intra.ID ist insoweit nicht Vertragspartner; das Widerrufsrecht nach § A8 gilt nur für Eigenleistungen der Intra.ID (Teil A).

TEIL C Gemeinsame Schlussbestimmungen

Gelten für Teil A und Teil B.

§ C1 EU AI Act, DSGVO, Nutzungsregeln und menschliche Aufsicht

C1.1 Eigene Infrastruktur

Wir richten unsere Infrastruktur und unsere eigenen KI-Agenten nach den Vorgaben des EU AI Act, der DSGVO und den jeweils anwendbaren sektorspezifischen Vorschriften aus. Dies umfasst nach unserem Verständnis insbesondere die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen, Risikomanagementsysteme nach aktuellem Stand der Technik, Datenschutz by Design und by Default, menschliche Aufsicht, eine risikobasierte Bewertung der vorgesehenen Einsatzszenarien, die Dokumentation sicherheitsrelevanter Entscheidungen sowie die Prüfung, ob ein KI-System als Hochrisiko-KI einzustufen ist. Diese Angaben stellen keine verbindliche Beschaffenheitsgarantie dar, sondern

beschreiben unsere Compliance-Bemühungen nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

C1.2 Verantwortlichkeit bei Individualentwicklungen

Bei individuell entwickelten KI-Agenten stellen wir die technische Basis unter Beachtung der uns bekannten regulatorischen Anforderungen bereit. Der Kunde ist jedoch selbst verantwortlich für die inhaltliche Ausgestaltung und den konkreten Einsatzzweck, die rechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Verwendung, die Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften sowie die datenschutzkonforme Datenverarbeitung in seinem Verantwortungsbereich. Unsere Compliance-Hinweise und Dokumentationen stellen keine Rechtsberatung dar.

C1.3 Nutzungsregeln und verbotene Praktiken

Der Kunde bzw. Creator verpflichtet sich, KI-Agenten ausschließlich für den vereinbarten Zweck und im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen bzw. bereitzustellen. Insbesondere ist untersagt:

  • die Erzeugung rechtswidriger, diskriminierender, gewaltverherrlichender oder persönlichkeitsverletzender Inhalte;

  • das Umgehen, Manipulieren oder Aushebeln von Schutzmechanismen (insbesondere durch Prompt-Injection, Jailbreaking oder vergleichbare Techniken);

  • automatisierte Massenabfragen über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus;

  • der Einsatz für Entscheidungen mit unmittelbarer rechtlicher Wirkung ohne menschliche Überprüfung und Freigabe (vgl. § C1.5);

  • die Täuschung Dritter über die KI-Natur des Interaktionspartners, soweit eine Offenlegungspflicht besteht;

  • die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Darüber hinaus ist es ausdrücklich untersagt, KI-Agenten für nach Art. 5 VO (EU) 2024/1689 (EU AI Act) verbotene Praktiken einzusetzen oder bereitzustellen, insbesondere manipulative oder täuschende Techniken mit erheblichem Schadenspotenzial, Social Scoring, biometrische Kategorisierung anhand sensibler Merkmale, Emotions-Erkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (soweit nicht medizinisch/sicherheitsbezogen zulässig), ungezielte Auswertung von Gesichtsbildern zum Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken sowie sonstige nach Art. 5 EU AI Act verbotene Praktiken. Bei Verstößen sind wir berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

C1.4 Dokumentationspflichten

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Erfüllung ihrer Dokumentationspflichten durch Bereitstellung technischer Dokumentation im Rahmen unseres Verantwortungsbereichs. Die Dokumentation der kundenspezifischen Anpassungen, Verwendungszwecke und Compliance-Maßnahmen obliegt dem Kunden.

C1.5 Menschliche Aufsicht

Für kritische Aktionen, die durch KI-Agenten initiiert oder vorbereitet werden, ist eine menschliche Freigabe erforderlich. Als kritische Aktionen gelten insbesondere der Abschluss oder die Kündigung von Verträgen, die Auslösung von Zahlungsvorgängen, die Löschung von Datenbeständen, externe Kommunikation im Namen des Kunden sowie Entscheidungen mit rechtlicher oder finanzieller Wirkung für Dritte. Der Kunde ist verpflichtet, in seinem Verantwortungsbereich geeignete organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der menschlichen Aufsicht zu implementieren. Intra.ID implementiert in der eigenen Plattform-Infrastruktur technische Schutzmechanismen (Guardrails), die die automatisierte Auslösung kritischer Aktionen ohne Freigabe verhindern, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

C1.6 Monitoring

Intra.ID überwacht im Rahmen der eigenen Plattform-Infrastruktur den Betrieb der KI-Agenten kontinuierlich (Verfügbarkeit, Auslastung und Antwortzeiten; Auslösung kritischer Aktionen und deren Freigabestatus; sicherheitsrelevante Ereignisse, Anomalien und Fehlermeldungen). Monitoring-Daten werden für maximal 90 Tage gespeichert und zur Erkennung von Sicherheitsvorfällen, zur Fehleranalyse sowie zur kontinuierlichen Verbesserung des Dienstes ausgewertet. Auf Anfrage stellt Intra.ID dem Kunden Auszüge in anonymisierter Form zur Verfügung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder überwiegenden Sicherheitsinteressen entgegenstehen. Die Bereitstellung kann nach vorheriger Abstimmung vergütet werden.

§ C2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

C2.1 Schutzrechte

Alle von uns erstellten Inhalte, KI-Agenten und Software sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung über die ausdrücklich eingeräumten Rechte hinaus ist untersagt, soweit nicht gesetzlich erlaubt (z. B. Sicherungskopien nach § 69d UrhG, Privatkopie nach § 53 UrhG).

C2.2 Nutzungsrechte

Standardnutzungsrechte: Der Kunde erhält an erworbenen Produkten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht: räumlich weltweit, zeitlich bei Kauf unbeschränkt (bei Miete/Abonnement für die Vertragslaufzeit), für den vertraglich vereinbarten Zweck. Bei Individualentwicklungen können abweichende Nutzungsrechte in Textform (§ 126b BGB) vereinbart werden.

C2.3 Open Source Komponenten

Soweit unsere Produkte Open Source Komponenten enthalten, gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen (z. B. Delta Chat, Fedora). Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Open Source Lizenzbedingungen einzuhalten.

C2.4 Feedback und Reverse Engineering

Feedback und Verbesserungsvorschläge des Kunden, soweit diese keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, dürfen wir unentgeltlich für die Weiterentwicklung unserer Produkte nutzen; vertrauliche Informationen sind als solche zu kennzeichnen. Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstiges Reverse Engineering unserer Software ist untersagt, außer soweit dies nach § 69e UrhG zur Herstellung der Interoperabilität zwingend erforderlich und gesetzlich erlaubt ist.

§ C3 Datenschutz

C3.1 Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter https://www.intra-id.tech/datenschutzerklaerung abrufbar ist. Die Datenschutzerklärung ist von jeder Seite unserer Website über einen direkten Link im Footer erreichbar.

C3.2 Datenverarbeitung im Rahmen der Vertragsabwicklung

Im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeiten wir folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Vertragsdaten (Kundennummer, Vertragshistorie, Bestelldaten), Zahlungsdaten (Bankverbindung, Kreditkartendaten über Zahlungsdienstleister), Nutzungsdaten (IP-Adresse, Zugriffszeiten, genutzte Services) und Kommunikationsdaten (Support-Anfragen, Feedback, Schulungsteilnahmen). Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen) und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung, soweit erteilt).

C3.3 Technische und organisatorische Maßnahmen

Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS 1.2 oder höher), Verschlüsselung gespeicherter Daten (Encryption at Rest), regelmäßige Sicherheitsupdates und Backups, Zugriffskontrollen und rollenbasierte Berechtigungskonzepte, Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitern sowie regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Die vollständigen TOM sind in Anlage 2 des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) dokumentiert.

C3.4 Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie auf Widerruf erteilter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Sie haben ferner das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: intra.id@like-us.me.

C3.5 Trainingsdaten für KI-Agenten

Bei der Bereitstellung von Trainingsdaten für KI-Agenten gemäß § A5.3 ist der Kunde für die datenschutzkonforme Übermittlung verantwortlich. Der Kunde versichert, dass er zur Übermittlung der Daten berechtigt ist, dass keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ohne explizite Vereinbarung übermittelt werden und dass betroffene Personen über die Verarbeitung informiert wurden.

C3.6 Auftragsverarbeitung

Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen wir einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV wird in Textform abgeschlossen und regelt insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen.

C3.7 Datenhoheit, Speicherorte und Drittlandübermittlung

Vertragliche Hauptleistungen (Hardware, Akademie, Zertifizierung sowie die Verwaltung des KI-Agenten-Marktplatzes) werden grundsätzlich auf Servern innerhalb der EU bzw. des EWR verarbeitet und gespeichert. Das Hosting der Plattform-Infrastruktur erfolgt durch die Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, Deutschland. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe, Ltd. mit Sitz in Dublin, Irland.

DRITTLANDÜBERMITTLUNG BEIM BETRIEB DER KI-AGENTEN

Beim technischen Betrieb der KI-Agenten werden Eingaben (Inputs) und Ausgaben (Outputs) zur Leistungserbringung an die eingebundenen LLM- und Funktionsdienstleister übermittelt. Ein Teil dieser Anbieter verarbeitet Daten außerhalb der EU bzw. des EWR, insbesondere in den USA. Eine feste EU-Region ist derzeit nicht ausgewählt; die Anbindung erfolgt über Standard-Schnittstellen. Eine Übermittlung in Drittländer kann daher stattfinden.

Zu den derzeit eingesetzten bzw. bedarfsweise eingebundenen Diensten mit möglichem Drittlandbezug zählen insbesondere: OpenAI (Kern-Sprachmodelle der Creator-KI-Agenten), Anthropic (Bilderstellung/Bilderkennung), Perplexity (Websearch-Funktion) sowie – anforderungsabhängig – Google und Mistral. Für Anbieter mit Verarbeitung in den USA stützt Intra.ID die Übermittlung auf EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, ergänzt um das EU-US Data Privacy Framework, soweit der jeweilige Anbieter zertifiziert ist. Mistral AI verarbeitet innerhalb der EU (Frankreich). Ergänzend bestehen Drittlandtransfers bei begleitenden Diensten (u. a. Wix.com Ltd. für den Website-Betrieb, Cal.com Inc. für die Terminbuchung); für Wix besteht zusätzlich ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für Israel. Die abgeschlossenen Standardvertragsklauseln sind auf Anfrage einsehbar. Eine vollständige und stets aktuelle Übersicht aller Auftrags- und Unterauftragsverarbeiter einschließlich Drittlandgarantien enthält der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO sowie die Datenschutzerklärung; im Falle einer wesentlichen Änderung des Datenschutzniveaus setzt Intra.ID die Nutzung des betreffenden Dienstes aus oder stellt auf datenschutzkonforme Alternativen um, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar.

C3.8 Kontakt zum Datenschutzbeauftragten

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden: Frank Peter Werner, E-Mail: intra.id@like-us.me, postalisch: Intra.ID eG, Datenschutzbeauftragter, Lindenstraße 4a, 77791 Berghaupten.

§ C4 Recht, Gerichtsstand und Sprache

C4.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei grenzüberschreitenden Verträgen innerhalb der EU können die Bestimmungen der Rom I-Verordnung (EG) Nr. 593/2008 zur Anwendung kommen.

C4.2 Gerichtsstand für Unternehmer

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Landgericht Offenburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

C4.3 Gerichtsstand für Verbraucher

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei grenzüberschreitenden Verträgen innerhalb der EU gelten die Bestimmungen der Brüssel Ia-Verordnung (EU) Nr. 1215/2012. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltslandes des Verbrauchers bleiben unberührt, soweit diese einen weitergehenden Schutz als das deutsche Recht gewähren.

C4.4 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche Vertragsdokumente, Korrespondenz und Supportleistungen erfolgen in deutscher Sprache. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information und sind rechtlich nicht bindend.

§ C5 Schlussbestimmungen

C5.1 Textform und Teilunwirksamkeit

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; es gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 306 BGB.

C5.2 Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: intra.id@like-us.me. Für Unternehmer besteht die Möglichkeit, vor Einleitung gerichtlicher Schritte eine einvernehmliche Lösung im Rahmen einer Mediation zu suchen.

C5.3 Aktualität / Änderungen bei Dauerschuldverhältnissen

Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Für Verträge ohne laufenden Leistungsbezug (insbesondere Einmalkäufe) gilt diese Fassung für die gesamte Vertragslaufzeit. Für laufende Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Marktplatz-Nutzungsverhältnisse, Abonnements und fortlaufende digitale Leistungen, behalten wir uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht (insbesondere Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, behördliche Anforderungen, technische Entwicklungen oder Änderungen unserer Leistungsstruktur). Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform angezeigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt; bei Widerspruch endet das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens, sofern die Parteien keine anderweitige Vereinbarung treffen. In der Änderungsmitteilung weisen wir auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs ausdrücklich hin.

C5.4 Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: Intra.ID eG · Lindenstraße 4a · 77791 Berghaupten · E-Mail: intra.id@like-us.me.

§ C6 Impressum und DSA-Kontaktstellen

C6.1 Impressum (§ 5 DDG)

Intra.ID eG · Lindenstraße 4a · 77791 Berghaupten · Deutschland. E-Mail: intra.id@like-us.me · Website: www.intra-id.tech.

Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft (eG). Registergericht: Amtsgericht Freiburg im Breisgau. Registernummer: GnR 700168. Vorstand: Linda Sabottig, Janette Claudia Lämpe. Aufsichtsratsvorsitz: Peter Werner. USt-IdNr. gemäß § 27a UStG: DE 358984750. Prüfungsverband: Deutscher Interessensverband der Kleingenossenschaften e.V. Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV: Linda Sabottig.

C6.2 DSA-Kontaktstellen (Art. 11 und Art. 12 DSA)

Zentrale Kontaktstelle nach Art. 11 VO (EU) 2022/2065 für Behörden, die EU-Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste sowie zentrale Kontaktstelle nach Art. 12 für Nutzer: E-Mail: intra.id@like-us.me · Sprachen: Deutsch, Englisch. Zuständiger Digital Services Coordinator für Deutschland ist die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de/dsa).

Anhang A: Muster-Widerrufsformular (Teil A)

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Intra.ID eG · Lindenstraße 4a · 77791 Berghaupten · E-Mail: ticket@intra-id.tech

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________ Name des/der Verbraucher(s): __________

Anschrift des/der Verbraucher(s): __________ Datum: __________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________

(*) Unzutreffendes streichen.

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